Allgemeine Geschäftsbedingungen
Euphoria Lines | Michelle Zöhrer e.U.
Loiblstraße 1, 9170 Ferlach
0650 678 20 90 | milima_zoe@gmx.at
Abweichende Absprachen können individuell getroffen werden. Für alle Leistungen des Tattoostudios Euphoria Lines an Kunden gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
§ 1 Allgemein
Wir behalten uns das Recht vor, Kunden bzw. Aufträge unbegründet abzulehnen.
Die Tätowierung wird auf der Haut immer anders aussehen als eine Zeichnung. Je nach Hauttyp und Farbe kann es Abweichungen geben. Zudem wird der Tätowierer ggf. das Motiv anatomisch in Form, Größe und Farbe anpassen müssen. Eine exakte Vorschau auf das Ergebnis kann nie simuliert werden.
§ 2 Geschäftszeiten
Allgemeine Geschäftszeiten sind:
MO–SA: nach Vereinbarung
SO: Geschlossen
§ 3 Pflichten des Tattoostudios
Ich informiere jeden Kunden ausführlich über Pflegehinweise zur Nachbehandlung seines Tattoos. Eine Pflegeanleitung wird ausgehändigt und ich stehe jederzeit für Fragen zur Verfügung. Kunden werden im Vorhinein über Risiken informiert.
Ich verwende ausschließlich steril verpackte Nadeln, sterilisiertes Zubehör sowie hygienische Einwegartikel und zugelassene Tattoo-Farben.
§ 4 Pflichten des Kunden
24 Stunden vor dem Termin keinen Alkohol oder Drogen konsumieren, da die Inhaltsstoffe die Blutgefäße erweitern lässt und man dadurch beim Tätowieren stark blutet und somit die Farbe nicht richtig in die Haut gebracht werden kann. Zusätzlich beeinflusst es die Wahrnehmung.
Ich tätowiere keine Kunden unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Sollte der Kunde sich nicht daran halten, wird der Tätowiervorgang vor Ort abgebrochen und ich behalte mir das Recht vor, die Materialkosten sowie weitere entstandene Kosten einzubehalten.
Der Kunde ist verpflichtet, über Allergien oder Krankheiten (z.B HIV, Hepatitis, Epilepsie, etc.) zu informieren. Andernfalls wird keine Haftung übernommen.
§ 5 Preise
Preise werden individuell festgelegt, es kann auch bei zwei gleichen Motiven bei unterschiedlichen Personen abweichen. Hauptsächlich richtet sich der Preis nach Größe, Farbeinsatz, Körperstelle, eventuellen Veränderungen und technischem Grad des Motives.
Mindesttattoowert: € 120.
Nachstechen ist kostenpflichtig (Materialkosten).
Sollte es wiederholt auftreten, dass sich ein Kunde mehrere Zeichnungen anfertigen lässt, sich diese aber nicht stechen lässt, behalte ich mir das Recht vor, dem Kunden diese Zeichnungen in Rechnung zu stellen.
Für eine Zeichnungsänderung verrechne ich einen Aufschlag, abhängig von dem Aufwand welcher entstanden ist.
Zu meinen Leistungen zählt nicht nur das Tätowieren eines Motives, sondern auch die Beratung des Kunden und die Anfertigung spezieller Zeichnungen für den Kunden. Im Normalfall sind diese Leistungen bereits im Tattoopreis enthalten. In speziellen Fällen, wie bei §6 beschrieben, werden diese Leistungen separat in Rechnung gestellt.
§ 6 Terminabsprache
Bei Terminvereinbarungen verlange ich eine Anzahlung in Höhe von 50–150 €, die mit dem Endpreis am Termintag verrechnet wird. Die Anzahlung wird vom Endpreis abgezogen, wenn die Terminkarte vorgelegt wird.
Wenn die geleistete Anzahlung bei mir eingegangen ist und der Termin danach abgesagt wird, zahle ich die Anzahlung nicht wieder aus. Die Anzahlung gilt dann weiterhin für einen neuen Termin, wenn noch keine Zeichnung für den Termin entworfen wurde. Bei einem Storno wird die Anzahlung als Aufwandsentschädigung verrechnet.
Wird ein bestätigter Termin nicht spätestens 5 Tage vor der Sitzung abgesagt, kommt es zu einem Verfall der Anzahlung, da der Termin nicht mehr neu belegt werden kann. Des Weiteren wird bei einer erneuten Terminabsprache für dasselbe Tattoo die bereits geleistete Anzahlung für den ersten Termin nicht verrechnet.
Der Restbetrag ist am Tätowiertag fällig und ist nach dem Sitzungsende zu bezahlen.
Sollte es zu Problemen mit dem Kunden kommen, diese können beispielsweise Unzuverlässigkeit, Beleidigung oder Ähnliches sein, die aus meiner Sicht nicht zu lösen sind, werde ich falls bereits ein Termin ausgemacht wurde diesen stornieren und behalte mir das Recht vor, dem Kunden die Anfertigung einer speziellen Zeichnung sowie die Beratung in Rechnung zu stellen. Dafür wird die geleistete Anzahlung hergenommen.
§ 7 Termin
Ich bitte darum, dass jeder Kunde pünktlich zum Termin erscheint.
Sollte das aus irgendwelchen Gründen nicht möglich sein, bitte ich um eine rechtzeitige Benachrichtigung.
Bekomme ich keine Info, dass sich der Kunde verspätet, gebe ich jedem Kunden 30 Minuten Zeit, doch zu dem vereinbarten Termin zu kommen. Sollte dies nicht der Fall sein, gilt der Termin als nichtig und die Anzahlung verfällt. Ein gewisses Maß an Körperhygiene wird vorausgesetzt.
§ 8 Begleitung zum Termin
Jeder Kunde hat das Recht, eine Begleitperson zu seinem Termin mitzubringen.
Wenn der Kunde gerne mehr als eine Begleitperson mitbringen möchte, müssen wir vorab darüber informiert werden und zustimmen.
Aus organisatorischen sowie hygienischen Gründen ist es nicht gestattet, Kinder unter 10 Jahren zu Terminen mitzubringen. Ich bitte um Verständnis, dass das Tätowieren eine ruhige und konzentrierte Arbeitsumgebung erfordert. Bei Nichteinhaltung behalte ich mir vor, den Termin nicht durchzuführen.
§ 10 Aktionen
Neu erstellte Aktionen (beispielsweise Rabattaktionen) können nachträglich nicht auf bereits bestehende Termine angewendet werden.
§ 11 Gutscheine
Geschenkgutscheine können zu jedem Betrag bei mir gekauft werden. Gutscheine werden nicht ausbezahlt, auch keine Teilbeträge. Gutscheine gelten nicht als Anzahlung.
§ 12 Bildrechte / Urheberrecht
Die Tattoomotive werden fast ausschließlich selbst entworfen, außer der Kunde wünscht ein ganz spezielles Motiv, dessen Vorlage er bereits besorgt hat. Andere mitgebrachte Vorlagen dienen ausschließlich als Inspiration und Orientierung. Eine 1:1 Übertragung oder exakte Kopie der Vorlage wird grundsätzlich nicht durchgeführt.
Selbst entworfene Tattoovorlagen sind Eigentum des Tattoostudios Euphoria Lines und dürfen nicht weiterverwendet oder mitgenommen werden. Das Originalmotiv wird nie verschickt oder mitgegeben.
Nachdem ich das Motiv auf der Haut des Kunden fertiggestellt habe, mache ich davon vor Ort ein Foto, das ich für Werbezwecke verwenden darf. Der Kunde verzichtet mit der Zustimmung der AGBs auf die Rechte an diesem Bild.
§ 13 Pflege des Tattoos
Eine genaue Pflegeanleitung bekommt der Kunde von mir am Tätowiertag mit nach Hause.
Ich übernehme keine Haftung für Folgeprobleme, wie z. B. falsche Pflege, falsche Salbe, falscher Sonnenschutz oder welcher Art auch immer.
Trotz Einhaltung größtmöglicher Hygiene kann es zu Komplikationen kommen. Allergische Reaktionen und auch entzündliche Reaktionen sind möglich. Auch die Gefahr einer Infektion ist nicht auszuschließen.
Sollten Komplikationen infolge einer Tätowierung ärztlich behandelt werden müssen, so übernehmen die Krankenkassen NICHT die Kosten.
Eine gesundheitlich unbedenkliche Komplikation ist „Blowout". „Blowout" bedeutet, dass die Farbe in der Haut ähnlich wie bei Tinte auf dem Löschpapier „verläuft". Das ist grundsätzlich nie auszuschließen und bindet sich schlicht im Bindegewebe.
§ 14 Das Nachstechen
Das Nachstechen ist eine Leistung, die ich dem Kunden biete, um eventuelle Mängel an seinem Tattoo ausbessern zu können. Es wird dabei aber das Material verrechnet.
Diese Garantie erlischt jedoch, wenn offensichtlich ist, dass die Tätowierung nicht einwandfrei gepflegt wurde oder ein anderes Pflegeprodukt genutzt wurde als von mir verschrieben.
Sie erlischt auch, wenn der Kunde einen Termin zum Nachstechen hat, diesen aber nicht wahrnimmt oder erst verspätet absagt.
§ 15 Die Fertigstellung des Tattoos
Bei Ganztagesterminen erlaube ich mir, eine Entschädigung von € 100 einzufordern, wenn der Kunde die Sitzung vor der Hälfte der Sitzungsdauer abbricht.
Wenn mehrere Sitzungen als ausgeredet gebraucht werden, wird der Aufwand und das Material verrechnet.
§ 16 Datenschutz
Vor dem Tätowieren ist eine Einverständniserklärung auszufüllen, in der alle Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten sind. Das Tattoostudio Euphoria Lines verpflichtet sich, diese Daten nur für den Zweck der zu erbringenden Dienstleistung unter Berücksichtigung der Datenschutzklauseln einzusetzen und die Daten nicht an Dritte oder außenstehende Personen weiterzugeben ohne schriftliche Einwilligung des Kunden.
§ 17 Haftungsausschluss
Der Kunde erklärt sich mit der Unterzeichnung der Einverständniserklärung mit den AGBs einverstanden und bestätigt somit den Vertragsabschluss. Weiterhin verzichtet der Kunde bei auftretenden Komplikationen auf Schadensersatzansprüche oder andere dadurch anfallende Kosten jeglicher Art gegen das Tattoostudio Euphoria Lines, Loiblstraße 1, 9170 Ferlach, Inhaberin: Michelle Zöhrer.